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Richtlinien

Fördermittelvergabe-Richtlinien des VFwZ in Bayern e.V.

  1. Finanzhilfen sollen vorwiegend an jüngere Wissenschaftler aus den bayerischen Universitätskliniken und an Praktiker gehen.
  2. Zu nennen sind Name, Adresse, akademische Grade, Funktion des/der Antragsteller.
  3. Der pro Antrag maximal verfügbare Förderbetrag beträgt 5000.- Euro.
  4. Die Fördermittel dienen:
    1. der wissenschaftlichen Aus- Weiter- und Fortbildung an den Universitäten in Bayern und an auswärtigen Institutionen, hier zeitbegrenzt bis zu drei Monaten (§ 2a).
    2. zur Unterstützung von Einladungen und Aufenthalten bayerischer und auswärtiger Wissenschaftler, die hauseigene Projekte fördern (§ 2b).
    3. zur finanziellen Unterstützung für Doktoranden und Postdoktoranden bei aktiver Kongreßteilnahme (Vortrag, Poster, Table-Clinics) und Druckkostenbeihilfe (§ 2b).
    4. der forschungsnotwendigen Ergänzung apparativer Klinikausstattung, wenn hierfür weder Haushaltsmittel noch Sponsorengelder verfügbar sind und die Anschaffung im Zusammenhang mit einem förderungswürdigen Projekt gemäß Vereinssatzung notwendig ist, (§ 2c).
Die Fördermittelvergabe orientiert sich an der Vereinssatzung § 2.

Antragstellung

  1. Antragsberechtigt sind bayerische Zahnärzte aus Klinika und Praxis, die Vereinsmitglieder sind.
  2. Anträge sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen an die /den Vorsitzenden des VFwZ in Bayern e.V..
  3. Anträge sollen auf maximal vier Seiten das Forschungsprojekt unter Vorstellung des aktuellen Wissensstandes gemäß Literatur und/oder eigenen Vorarbeiten darstellen, bei Angabe zu bereits erreichter finanzieller Projektförderung durch Sponsoren, des Forschungszieles und bei Nennung eines Zeitrahmens unter Begründung der Förderungsnotwendigkeit. Bei Mitteln für apparative Ausstattung oder Materialien ist ein Kostenangebot von Herstellern unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer beizufügen.
  4. Termin für eine Antragsstellung ist jeweils der 01. März des laufenden Jahres. Die Antragsbescheidung erfolgt dann binnen sechs Wochen.
  5. Bei geförderten Projekten ist die Unterstützung durch den Verein bei Publikationen oder Apparaten anzumerken. Von projektgeförderten Publikationen sind dem Verein drei Sonderdrucke zu überlassen.
Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln zum
München im Jahr 2005, Vorstand VFwZ in Bayern e.V.